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   LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18   

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LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 (https://dejure.org/2020,14767)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 (https://dejure.org/2020,14767)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - L 8 R 2066/18 (https://dejure.org/2020,14767)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - HIV-Infektion bei einem normal funktionierenden Immunsystem ohne erhöhte Infektanfälligkeit - rentenrechtliche Relevanz psychischer Erkrankungen - Diagnostik einer weiteren psychischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Ein Rentenanspruch ergibt sich auch nicht ausnahmsweise daraus, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts wegen eines nur eine Teilzeit erlaubenden Erwerbsvermögens oder wegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung keine Tätigkeit finden würde (vgl. dazu nur BSG [GS], Urteil vom 19.12.1996 - GS 2/95 - und vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, jeweils in juris, m.w.N.).

    Eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die dem Versicherten dies nicht erlaubt, stellt eine derart schwere Leistungseinschränkung dar, dass der Arbeitsmarkt trotz eines vorhandenen vollschichtigen Leistungsvermögens als verschlossen anzusehen ist (BSG GS 19.12.1996, a.a.O.).

  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Psychische Erkrankungen sind nämlich erst dann von rentenrechtlicher Relevanz, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe überwinden kann (BSG, Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R -, jeweils in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, jeweils in juris, m.w.N.).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Ein Rentenanspruch ergibt sich auch nicht ausnahmsweise daraus, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts wegen eines nur eine Teilzeit erlaubenden Erwerbsvermögens oder wegen einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw. einer schweren spezifischen Leistungsbehinderung keine Tätigkeit finden würde (vgl. dazu nur BSG [GS], Urteil vom 19.12.1996 - GS 2/95 - und vom 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R -, jeweils in juris, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisantrag nach § 109 SGG - einmaliges

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Psychische Erkrankungen sind nämlich erst dann von rentenrechtlicher Relevanz, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe überwinden kann (BSG, Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R -, jeweils in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, jeweils in juris, m.w.N.).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Psychische Erkrankungen sind nämlich erst dann von rentenrechtlicher Relevanz, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe überwinden kann (BSG, Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R -, jeweils in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, jeweils in juris, m.w.N.).
  • BSG, 26.06.1990 - 5 RJ 62/89

    Bindungswirkung eines Zeitrentenbescheides für eine Ausfallzeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Bei der Zuerkennung einer Rente auf Zeit richtet sich der Wille des Versicherungsträgers von vornherein nur auf die Gewährung von Rente für diese Zeit und es fehlt infolgedessen für die darüber hinausreichende Zeit an jeder für den Versicherten positiven Regelung durch den Versicherungsträger (BSG, Urteil vom 26.06.1990 - 5 RJ 62/89 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 459/15
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Psychische Erkrankungen sind nämlich erst dann von rentenrechtlicher Relevanz, wenn trotz adäquater Behandlung (medikamentös, therapeutisch, ambulant und stationär) davon auszugehen ist, dass ein Versicherter die psychischen Einschränkungen dauerhaft weder aus eigener Kraft, noch mit ärztlicher oder therapeutischer Hilfe überwinden kann (BSG, Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und vom 29.02.2006 - B 13 RJ 31/05 R -, jeweils in juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - und Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 -, jeweils in juris, m.w.N.).
  • BSG, 21.10.1969 - 11 RA 219/66
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18
    Denn seelisch bedingte Störungen - hierzu gehört auch eine Alkoholabhängigkeit - scheiden für die Begründung einer Erwerbsminderung aus, wenn sie der Betroffene bei der ihm zumutbaren Willensanstrengung aus eigener Kraft oder unter ärztlicher Mithilfe (BSG, Urteil vom 21.10.1969 - 11 RA 219/66 -, juris) sogleich oder innerhalb eines halben Jahres überwinden kann (BSG, Urteil vom 01.07.1964 - 11/1 -, juris), wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Anhaltspunkte für ein Krankheitsbild bereits zum Beginn der Akuterkrankung, welches keiner Therapie mehr zugänglich wäre und zu einem dauerhaft reduzierten quantitativen Leistungseinschränkung führe, ergebe sich für die Kammer aus den erhobenen Befunden hingegen nicht (unter Hinweis auf Rechtsprechung zur Rentenrelevanz psychischer Erkrankungen bei weiter bestehenden medikamentösen und therapeutischen Behandlungsoptionen: Bundessozialgericht , Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 - und Urteil vom 21.01.2015 - L 19 R 394/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - Rn. 37, Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 - und Urteil vom 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 - jeweils juris).
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